PRüFUNG VON ARBEITSMITTELN

Der Gesetzgeber fordert eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln durch eine beauftragte Person. Die Prüfungen der Arbeitsmittel sind zu dokumentieren. Wir verfügen über die entsprechende Sachkunde und prüfen für Sie u. a. folgende Arbeitsmittel:

  • Absturzsicherungen und Höhensicherheitsgeräte
    DIN EN 360 (Höhensicherheitsgeräte), DIN EN 361 (Auffanggurte), DIN EN 795 (Dreibäume) etc.
  • Anschlagmittel
    BGR 500 (Betreiben von Arbeitsmitteln)
  • Leitern und Tritte
    BGV D36, § 3 (3) BetrSichV; BGI 694 (Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten)