ARBEITSSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEIT

Wir beraten und betreuen die Verantwortlichen und Führungskräfte Ihres Unternehmens in der rechts-
konformen Umsetzung aller arbeitsschutzrelevanten Ansprüche. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen dabei die Aufgaben gemäß § 6 Arbeits-
sicherheitsgesetz (ASiG).

Durch unsere Begehungen vor Ort analysieren wir die Arbeitsabläufe und Gestaltung der Arbeitsplätze in sicherheitstechnischer Hinsicht. So zeigen wir Ihnen schließlich geeignete Schutzmaßnahmen auf und beraten Sie bei der richtigen Wahl der persönlichen Schutzausrüstung für Ihre Beschäftigten.

Zur Verhütung von Arbeitsunfällen und dem richtigen Verhalten Ihrer Mitarbeiter im Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz unterweisen und unterweisen wir Ihre Mitarbeiter nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention”.

Wir organisieren und leiten die gesetzlich vorgeschriebenen ASA — Sitzungen in Ihrem Hause.