Wir erstellen Betriebsanweisungen für Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel sowie Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Verbindung mit einem Gefahrstoffkatasterallen betrieblichen Sicherheits-
unterlagen gemäß Gefahrstoffverordnung und GHS (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008).
Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze und Tätigkeiten (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für den Umgang mit Gefahrstoffen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Implementierung und Durchführung sämtlicher Schritte der Gefährdungsbeurteilung.
Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß ATEX.
Die von uns erstellten Feuerwehrpläne beinhalten den aktuellen Stand der DIN-Norm 14095 und sind alle zwei Jahre auf Aktualität durch den Betreiber oder durch uns als externe Brandschutzbeauftragte zu überprüfen.
Ebenso sind Feuerwehrpläne unaufgefordert nach baulichen Erweiterungen oder Umbauten sowie Nutzungsänderungen durch den Betreiber bzw. durch uns in geänderten Feuerwehrplänen zu dokumentieren und der zuständigen örtlichen Feuerwehr bzw. deren Brandschutzdienststelle zur Verfügung zu stellen.
Ein Feuerwehrplan besteht aus einem Übersichts-, einem oder mehreren Detailplänen und einem schriftlichen Teil („Anhang B”). Die Feuerwehrpläne sind in mehreren Sätzen herzustellen und nach Absprache mit der örtlichen Feuerwehr beispielsweise so zu verteilen:
Um die Feuerwehrpläne eng mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen, setzen wir uns direkt mit den dortigen Ansprechpartnern in Verbindung.
Feuerwehr-Laufkarten weisen der örtlichen Feuerwehr nach Erreichen der Einsatzstelle den Weg von der Entnahmestelle der Laufkarte (Brandmeldezentrale — BMZ) zu dem Ort, wo ein Brandmelder ausgelöst hat. Auf einer Feuerwehr-Laufkarte sind zusätzlich auch die Wegverhältnisse dokumentiert, d. h.:
Diese Informationen helfen, den Einsatzerfolg der örtlichen Feuerwehr bei der Brandherdortung und Brandbekämpfung zu erhöhen.
Die von uns erstellten Feuerwehr-Laufkarten beinhalten den aktuellen Stand der DIN-Norm 14675 und sind auf Aktualität durch den Betreiber oder durch uns als externe Brandschutzbeauftragte zu überprüfen.
Feuerwehr-Laufkarten sind unaufgefordert nach Nutzungsänderungen von Räumlichkeiten und die damit verbundene bauliche Erweiterung oder den Umbau der BMZ zu ändern. Eine Änderung von Laufkarten wird auch nach gesetzlichen Novellierungen fällig. Wir erkennen die Notwendigkeit einer Änderung der Laufkarten und stimmen diese eng mit der zuständigen örtlichen Feuerwehr bzw. deren Brandschutzdienststelle ab.
Die Feuerwehr-Laufkarten sind in mehreren Sätzen herzustellen und nach Absprache mit der örtlichen Feuerwehr beispielsweise so zu verteilen:
Die Gestaltung von Feuerwehr-Laufkarten wird durch uns sehr eng mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt, um deren individuelle Vorgaben zu erfüllen.
Flucht- und Rettungspläne werden von uns nach der aktuellen DIN ISO 23601 erstellt und mit Piktogrammen (Sicherheitszeichen) nach der aktuellen ISO 7010 beschriftet.
Flucht- und Rettungspläne sind alle zwei Jahre auf Aktualität durch den Betreiber oder durch uns als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bzw. durch den Brandschutzbeauftragten zu überprüfen. Sie sind unaufgefordert nach baulichen Erweiterungen oder Umbauten sowie Nutzungsänderungen durch den Betreiber bzw. durch uns in geänderten Flucht- und Rettungsplänen zu dokumentieren und am Aushangort zu ersetzen.
Jeder einzelne Flucht- und Rettungsplan kann für den Aushang
Entscheidend für die Wahl der Planweiterverarbeitung ist die Beschaffenheit der Umgebung des Aufhängeortes eines Flucht-und Rettungsplanes. Für Verwaltungs-
gebäude kommen z. B. Bilderrahmen aus Aluminium, in Fertigungshallen dagegen beidseitig laminierte Pläne zum Einsatz.
Für eine Anfrage zu unserem Leistungsspektrum verwenden Sie bitte unser Kontaktformular.