EXTERNE BEAUFTRAGTENFUNKTION

Betriebe mit mehr als einen Mitarbeiter haben mindestens eine „Fachkraft für Arbeitssicherheit” zu stellen. Wir unterstützen deshalb Unternehmen bei der Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und besonders den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (BG) mit folgenden Leistungen:

  • Gestellung von Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit
    Der Sicherheitsingenieur oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in allen Branchen einsetzbar.
  • Gestellung von Brandschutzbeauftragten
    Der Brandschutzbeauftragte überwacht bzw. setzt den in Ihrem Betrieb geltenden organisatorischen, technischen und baulichen Brandschutz um.
  • Gestellung von Sicherheits-Gesundheitsschutz-Koordinatoren
    Der Sicherheits-Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) wird gemäß der Baustellenverordnung eingesetzt.